(Substantiv, feminin)
Aussprache: /fy.
la.kso.foˈbi /
Definition:
Eine ablehnende, feindselige oder kritisch-distanzierte Haltung gegenüber Polizei, Ordnungskräften oder allgemein staatlichen Autoritätsorganen, die nicht primär auf individueller
Angst, sondern auf ideologischen, politischen oder erfahrungsbasierten Überzeugungen beruht.
Etymologie:
Neubildung aus dem Altgriechischen *phýlax* (φύλαξ, „Wächter“, „Beschützer“) und *phóbos* (φόβος, „Furcht“, „
Angst“).
Analog zu modernen Begriffen wie „Homophobie“, bei denen
das Suffix *-phobie* nicht zwingend eine klinische
Angst im Sinne einer Phobie bezeichnet, sondern auch soziale Ablehnung oder Feindseligkeit ausdrücken kann.
Anmerkung:
Der Begriff ist ein Neologismus und bislang nicht im wissenschaftlichen oder journalistischen Standardgebrauch etabliert. Seine Verwendung kann je nach Kontext als analytisch, polemisch oder gruppenidentitätsstiftend interpretiert werden.
Beispiele:
1. „In bestimmten politischen Milieus lässt sich eine ausgeprägte Phylaxophobie beobachten, die
über reine Kritik an Polizeistrukturen hinausgeht.“
2. „
Der Autor verwendet
den Begriff ‚Phylaxophobie‘, um eine ideologisch geprägte Ablehnung staatlicher Ordnungskräfte zu beschreiben.“
Abgrenzung:
Nicht gleichzusetzen
mit legitimer „Polizeikritik“, die sich auf konkrete Maßnahmen, Strukturen
oder Vorfälle bezieht, ohne eine generelle ablehnende Grundhaltung zu implizieren.
Synonyme (kontextabhängig):
Polizeifeindlichkeit, antipolizeiliche Haltung
Gebrauchshinweis:
Aufgrund seiner neuartigen und nicht etablierten Natur sollte
der Begriff bei erster Verwendung erläutert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.